AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Citychair LTE GmbH
1. Allgemeines
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der CityChair LTE GmbH, Friedrichstr. 114., 10117 Berlin (nachstehend: „Citychair“) gegenüber ihren Kunden. Sie gelten, außer der Kunde ist Verbraucher, in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/ oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass Citychair im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird Citychair den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
(2) Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, Citychair hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Citychair in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Citychair maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Citychair abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Citychair und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(4) Für den Erfüllungsort und den Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz von Citychair in Berlin maßgeblich, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Citychair ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
(5) Die Vertragssprache ist deutsch.
(6) Im Online-Shop kann der Kunde die Bestellübersicht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufrufen und ausdrucken. Der Vertragstext wird von Citychair nach dem Vertragsschluss im Online-Shop gespeichert, und ist registrierten Kunden im LogIn-Bereich (Mein Konto) zugänglich. Auf Amazon werden die Angebotsseiten von Citychair durch Amazon gespeichert und können vom Kunden eingesehen werden. Mittels der Druckfunktion des Browsers hat der Kunde die Möglichkeit, die jeweilige Website auszudrucken. Citychair hat keinen Einfluss auf die Dauer der Speicherung der auf der Amazon-Webseite einsehbaren Informationen.
(7) Kunden, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
(8) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Citychair ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
2. Vertragsinhalte und Vertragsschluss bei Kaufverträgen
(1) Citychair bietet den Kunden in im Online-Shop www.Citychair.de, im Amazon-Marketplace und im Show-Room in Berlin verschiedene Produkte (insbesondere Elektrorollstühle und entsprechendes Zubehör) zum Kauf, Testen (siehe Ziff. 3) oder zur Miete (siehe Ergänzende Bedingungen für Mietverträge) an. Citychair liefert seine Produkte ausschließlich an Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
(2) Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bestellung durch das Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Touchscreen-, Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Touchscreen-, Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Der Kaufvertrag kommt im Online-Shop (abhängig von der gewählten Zahlungsart) wie folgt zustande:
a) Wenn der Kunde die Zahlungsart „PayPal“ gewählt hat, kommt der Kaufvertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
b) Wenn der Kunde die Zahlungsart „Kreditkarte“ gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande.
c) Wenn der Kunde die Zahlungsart „Sofortüberweisung“ gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an Citychair zustande.
d) Wenn der Kunde die Zahlungsart „Amazon Pay“ gewählt hat, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Bestätigung von Citychair an Amazon zustande, dass die Zahlungstransaktion durch Amazon eingeleitet werden kann.
e) In den übrigen Fällen kommt der Kaufvertrag mit der Annahme der Bestellung des Kunden durch Citychair zustande. Citychair ist in diesem Fall berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.
Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt. Mit der Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext und diese AGB, sowie die Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformation.
(3) Die bei Amazon enthaltenen Produktdarstellungen von Citychair dienen zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot über das bei Amazon integrierte Online-Bestellformular oder über die 1-Click®-kaufen-Funktion, sofern die 1-Click®-kaufen-Funktion zuvor aktiviert wurde, abgeben.
a) Bei einer Bestellung über das Online-Bestellformular gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Jetzt kaufen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung können alle Eingaben laufend über die üblichen Touchscreen-, Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Darüber
hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tatstatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. b) Bei einer Bestellung über die 1-Click®-kaufen-Funktion ist der Kunde über sein Amazon-Kundenkonto angemeldet und wählt auf der Artikeldetailseite im 1-Click®-Pulldown-Menü seine gewünschte Lieferadresse. Die Lieferadresse kann der Kunde vor Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots jederzeit über die Amazon-Startseite, unter dem Pfad „Hilfe > 1-Click® > 1-Click®-Einstellungen“, ändern, ergänzen oder löschen. Nach Auswahl der Lieferadresse im 1-Click®-Pulldown-Menü gibt der Kunde durch Klicken des Buttons „Jetzt mit 1-Click® kaufen“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Menge der Waren auf der jeweiligen Artikeldetailseite ab. Der Bestellvorgang ist nach Betätigung des Buttons „Jetzt mit 1-Click® kaufen“ abgeschlossen. Eine Korrektur von Eingabefehlern ist ab dem Zeitpunkt der Betätigung des Buttons „Jetzt mit 1-Click® kaufen“ nicht mehr möglich.
c) Unmittelbar nach Absendung seiner Bestellung erhält der Kunde eine Eingangs- und Bestellbestätigungs-E-Mail von Amazon. Die Bestelldaten können vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung über das passwortgeschützte Kundenkonto bei Amazon abgerufen werden.
(4) Soweit der Kunde, der Unternehmer ist, zunächst wegen eines bestimmten Artikels anfragt oder es sich beim dem Kunden um einen Neukunden handelt, unterbreitet Citychair dem Kunden gesondert ein Angebot per E-Mail, Brief oder Fax. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot schriftlich annimmt. Soweit Citychair mit diesem Kunden bereits in der Vergangenheit einen Vertrag geschlossen hat, kann die Bestellung durch den Kunden telefonisch oder per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Der Vertrag kommt dann mit der Auftragsbestätigung von Citychair zustande.
(5) Ein Kunde, der Verbraucher ist, hat die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail, Fax oder Brief wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet Citychair dem Kunden gesondert ein Angebot per E-Mail, Brief oder Fax. Mit diesem Angebot erhält der Kunde diese AGB, nebst Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformation.
(6) Soweit Citychair einem Kunden ein schriftliches Angebot (E-Mail genügt) unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich Citychair an das Angebot für die Zeit von zwei Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.
(7) Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass Citychair durch Mitarbeiter oder andere Dritte einen Vertrag mit Kunden außerhalb des Show-Rooms oder des Online-Shops, also beispielsweise an der Haustüre, schließt. In dem Vertragsgespräch weist Citychair den Kunden, der Verbraucher ist, insbesondere auf folgende Punkte hin:
- die wesentlichen Eigenschaften der Geräte,
- die Identität von Citychair und die Kontaktdaten,
- den Gesamtpreis der Produkte, einschließlich sämtlicher Steuern und Abgaben sowie eventueller Zusatzkosten (Liefer- oder Versandkosten),
- die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen,
- ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht sowie insbesondere die Widerrufsfrist und die mit dem Widerruf verbundenen Rechtsfolgen.
Bei Vertragsschluss händigt der Mitarbeiter dem Kunden auch diese AGB, die Datenschutzinformation und die Widerrufsbelehrung aus.
(8) An Katalogen, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalku-lationen), sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form –, die Citychair dem Kunden überlassen hat, behält sich Citychair Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Citychair auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Citychair.
3. Bonitätsprüfung
Vor Abschluss eines 3TT (Ziff. 3) oder eines Mietvertrags (siehe ergänzende Bedingungen) behält sich Citychair ausdrücklich vor mithilfe der Auskunfteien Creditreform (Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss) oder Schufa (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) die Angaben der Kunden auf Plausibilität und insbesondere Bonität zu überprüfen. In solch einem Falle übermittelt Citychair folgende Daten an Creditreform oder SCHUFA: Vor- und Zuname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten des Kunden (E-Mail-Adresse/ Telefonnummer). Die Auskunfteien ermitteln durch bestimmte mathematisch-statistische Verfahren einen Wahrscheinlichkeitswert in Bezug auf die Bonität der Kunden. Mithilfe des übermittelten Wahrscheinlichkeitswerts kann Citychair die Seriosität des anfragenden Kunden besser einschätzen und so über den Abschluss eines Vertrags entscheiden.
4. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Sofern die Preise nicht einzelvertraglich vereinbart werden, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von Citychair. Diese sind im Online-Shop und bei Amazon einsehbar oder werden dem Kunden vor Vertragsschluss bekannt gegeben. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden.
(2) Der Versand der Produkte durch Citychair erfolgt grundsätzlich nach Vorkasse (Überweisung, Sofort-Überweisung, Zahlung per PayPal, per Kreditkarte, durch Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats oder mittels Amazon Pay) oder auf Rechnung oder per Ratenkauf. Soweit nicht individuell abweichend vereinbart erfolgt die Zahlung des Kaufpreises unmittelbar nach Auftragsbestätigung durch Banküberweisung oder Zahlung per PayPal. Bei der Abwicklung von Bestellungen über Amazon soll der Kunde stets die Amazon-Bestellnummer angeben.
i) Bei der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.
ii) Bei der Zahlungsart „Sofortüberweisung“ kann der Kunde die Zahlungsmethode der SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München, nutzen, wenn er über ein freigeschaltetes Online-Banking-Konto verfügt und die Bank des Kunden die Möglichkeit der Nutzung der „Sofortüberweisung“ anbietet. Der Kunde loggt sich zur Zahlung mit seinen üblichen Online-Banking-Zugangsdaten ein und überweist den Rechnungsbetrag sofort und unmittelbar an Citychair.
iii) Bei der Zahlungsart „Amazon Pay“ des Anbieters Amazon Payments Europe S.C.A., 38, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, wird der Kunde zur Zahlungsabwicklung auf die Seite von Amazon Payments weitergeleitet, wo er die Zahlungsanweisung bestätigt. Anschließend wird der Kunde zu dem Online-Shop von Citychair zurückgeleitet, wo er den Bestellvorgang abschließen kann.
iv) In Zusammenhang mit Ratenkauf by easyCredit, einem Angebot der TeamBank AG, Beuthener Str. 25, 90471 Nürnberg, (nachfolgend easyCredit) bietet Citychair den Kunden die Zahlungsoption Ratenkauf über easyCredit an. Mit dem Finanzierungsservice von easyCredit kann der Kunde seinen Einkauf zwischen 200,00 und 10.000,00 Euro flexibel in 6 – 60 monatlichen Raten bezahlen. Vorzeitige Rückzahlungen und Zahlungspausen sind gebührenfrei möglich. Weitere Informationen zum easyCredit Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite sind unter den folgenden Links abrufbar:
- https://www.easycredit-ratenkauf.de/service-integration/marketingmaterial-schulung/allgemeine-geschaeftsbedingungen/
(4) Ferner besteht die Möglichkeit der Barzahlung bei Abholung.
(5) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann Citychair Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Gerät ein Kunde, der nicht Verbraucher ist, in Zahlungsverzug, so stehen Citychair Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist gem. § 288 Abs. 5 BGB ferner verpflichtet, Citychair Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Citychair stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.
5. Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an AdrBerlin in den in Ziff. 2 Abs. 1 dieser AGB bezeichneten Ländern. Die Lieferung erfolgt aus dem Lager von Citychair.
(2) Die Verfügbarkeit der einzelnen Waren ist in den Artikelbeschreibungen angegeben. Für Waren, die im Online-Shop und/ oder Amazon als „vorrätig“ bezeichnet sind, beträgt die Lieferfrist, sofern in der Artikelbeschreibung nicht abweichend angegeben, drei Werktage ab Vertragsschluss (bei Vorkasse durch Überweisung: sieben Kalendertage ab Zahlungseingang). Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die dabei die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
(3) Citychair behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
(4) Citychair behält sich zudem vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn Citychair das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Citychair hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird Citychair den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
6. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Citychair; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Citychair im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, so ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf Citychair übergehen:
• Der Kunde tritt an Citychair bereits jetzt bis zur Höhe des Kaufpreisanspruches alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
• Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung befugt. Die Befugnis von Citychair, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet Citychair sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
• Citychair kann verlangen, dass der Kunde Citychair die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
• In jedem Fall erlöschen die vorgenannten Sicherungen automatisch, sobald ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemBerlinen Teil des Kaufpreises zurückzube-halten. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Informationspflichten bei Transportschäden, Rügeobliegenheiten
(1) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde, der Verbraucher ist, dies unbeschadet seiner Gewähr-leistungsrechte sofort beim Spediteur/Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Telefon, Fax, Brief) mit Citychair Kontakt aufnehmen, damit dieser etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann. Verborgene Mängel soll der Kunde Citychair - ebenfalls unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte - nach dem Entdecken melden, damit etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten gewahrt werden können.
(2) Der Kunde, der Unternehmer ist, ist verpflichtet, die erhaltenen Geräte nach Lieferung umgehend auf offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen
zu überprüfen und gegenüber Citychair zu rügen. Die Rügefrist beträgt 7 Tage. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (Fax oder E-Mail genügt) Rüge bei Citychair. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Citychair für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Gegenüber Kaufleuten gilt ergänzend § 377 HGB.
8. Gewährleistung bei Kaufverträgen, Verlängerung der Gewährleistungsfrist
(1) Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
(2) Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung, Aufbau, Pflege, Reinigung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen Citychair. Hinweise zur ordnungsgemäßen Behandlung kann der Kunde den Herstellerbeschreibungen entnehmen.
(3) Gewöhnliche (also normale alters- oder nutzungsbedingte) Verschleißerscheinungen stellen keine Mängel dar. Verschleißteile stellen insbesondere die Bereifung der Rollstühle, Zahnritzel, Kraftantriebskomponenten oder die Akkus dar.
(4) Bei neuen Sachen sind Mängel vom Kunden innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gegenüber Citychair zu rügen. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein Jahr. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr, gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die vorstehenden Verkürzungen und Ausschlüsse gelten nicht, soweit Citychair einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, und nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Citychair zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Citychair oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind.
(5) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, ist Citychair zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
09. Haftungsausschluss
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Citychair unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Citychair nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung von Citychair ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Sämtliche Schadenersatzansprüche im kaufmännischen Verkehr gegen Citychair, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der Ware an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Absatz 2 genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
(5) Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Kunden gegen Citychair die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Schutzrechte
(1) Citychair behält sich an allen gelieferten Produkten, Verpackungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Citychair nutzen, ohne dass ihm eigenständige Rechte am Werbematerial erwachsen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Weiterveräußerung der von Citychair erworbenen Waren keine fremden Schutzrechte (Patente, Lizenzen, Warenzeichen usw.) zu verletzen.
11. Datenschutz
Citychair erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung.
12. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum ratenkauf by easyCredit
1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen
Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB)
gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei
denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird.
Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Händlers.
Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
2. Ratenkauf
Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg,
Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als
weitere Zahlungsmöglichkeit bereit.
Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie
bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht
ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des
Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative
Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Es
erfolgt keine Auszahlung, sondern mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung
des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei
monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen
Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
vorbehalten.
Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstanden Forderungen werden im Rahmen eines laufenden
Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit
schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.
Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch
eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder eMail an den Händler richten.
3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift
Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank
AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess
angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift
einzuziehen.
Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre-
Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.
Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des
Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in
der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine
ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen,
falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.
Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten
Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer
Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn,
die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben.
Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete
Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist
von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens
bei der TeamBank AG vorbehalten.
Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine
angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im
Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA-
Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler
die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder
durch eine Gutschrift.
Stand: Februar 2022